Häufig gestellte Fragen

  • Funktioniert Kennzeichenerkennung auch bei Dunkelheit?

    Ja, unsere Nummernschild-Erkennung funktioniert auch bei Dunkelheit, dank Infrarotunterstützung.

  • Ich habe eine Zahlungsaufforderung von Avantpark erhalten und habe eine Frage dazu.

    Bitte nutzen Sie hierzu unser Kundenservice-Kontaktformular.

  • Dürfen die Gebühren zur Halterabfrage beim Kraftfahrtbundesamt vom Fahrzeugführer verlangt werden?

    Die Gebühren für die Halterabfrage beim Kraftfahrtbundesamt nach GebOSt Anlage (zu §1) Gebührennummer 141.2 sind zur Ermittlung des Fahrzeugführers unmittelbar notwendig und können von diesem als Schadensersatz verlangt werden.

  • Ist das Erheben eines erhöhten Nutzungsentgeltes, sprich die Zahlungsaufforderung rechtens?

    Ja. Zwischen dem Fahrzeugführer und dem Parkplatzbetreiber kommt ein Nutzungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande und bildet eine rechtliche Grundlage für die Kennzeichenerfassung (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Das Angebot ist die Bereitstellung des Parkplatzes ("Realofferte"). Die Annahme erfolgt konkludent durch Einfahrt und Abstellen des Fahrzeugs zu den ausgeschilderten Vertrags- und Einstellbedingungen (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14).
    Laut Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO besteht zudem ein berechtigtes Interesse seitens des Parkplatzbetreibers zur Kennzeichenerfassung und Identifikation bzw. Nachverfolgung von Parkverstößen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Zahlung des erhöhten Nutzungsentgelts im Falle eines Verstoßes gegen die ausgeschilderten Vertrags- und Einstellbedingungen ist in diesen festgehalten und wurde somit Bestandteil des Nutzungsvertrages.

  • Wer ist Avantpark?

    Avantpark (Parking Solutions Deutschland GmbH) ist Experte im Bereich digitales Parkraummanagement mittels Kennzeichenerkennung. Gemeinsam mit unserer britischen Muttergesellschaft, Parkingeye Limited, sind wir seit über 18 Jahren in diesem Bereich tätig und betreuen über 3.500 Parkflächen aus den unterschiedlichsten Branchen. Gemeinsam möchten wir die Digitalisierung des Parkens in Deutschland voran treiben.

  • Was macht Avantpark?

    Avantpark bietet eine digitale "All-in-One" Lösung für digitales Parkraummanagement an. Sie funktioniert mittels der innovativen Technologie der KFZ-Kennzeichenerkennung. Unsere Lösung kann sowohl für Parkraumüberwachung (Höchstparkdauer), Parkberechtigungen (z.B. Mitarbeiterparkplatz) als auch Parkraumbewirtschaftung (kostenpflichtiges Parken) eingesetzt werden. Alle drei Leistungen können auch kombiniert werden und enthalten die automatisierte Nachverfolgung von Parkverstößen (z.B. Falschparker, Fremdparker, Nicht-Zahler, ...).

  • Wie arbeitet Avantpark?

    Bei Avantpark stehen Sie als unser Kunde, aber auch Ihre Endkunden (Parkplatznutzer) im Mittelpunkt. Dabei legen wir besonderen Fokus auf direkte und persönliche Beziehungen. Das digitale Parksystem von Avantpark ist flexibel anpassbar, je nach Anforderungen und Bedürfnissen unserer Kunden. Die Automatisierung von Parkprozessen erlaubt uns auch eine transparente und faire Nachverfolgung von Parkverstößen.

  • Was sind die Vorteile von Avantpark?

    Mit Avantpark können Parkplatzbesitzer und -betreiber Ihre Parkflächen einfach, zuverlässig und nutzerfreundlich verwalten. Die Kontrolle erfolgt 24/7 an 365 Tagen im Jahr und bei jedem Wetter. Dabei haben Sie weniger Aufwand, können Ihre Betriebskosten senken und zusätzliche Einnahmen generieren. Parkplatznutzern ermöglicht das digitale Parksystem von Avantpark einen reibungslosen Parkvorgang, mit bequemen und kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten. All das ohne kostspielige Schrankenanlagen, Papiertickets und lückenhafte Kontrolle durch Personal.

  • An welchen Standorten ist Avantpark tätig?

    Avantpark hat seinen deutschen Firmensitz in München, betreut allerdings Parkflächen in ganz Deutschland und ist europaweit tätig.

  • Für wen ist Avantpark geeignet?

    Die digitale Lösung von Avantpark ist für alle Parkplatzbesitzer/-betreiber geeignet. Egal, ob privat oder kommunal. Egal, ob ebenerdige Parkfläche, mehrstöckiges Parkhaus oder unterirdische Tiefgarage. Egal, ob Parkplatzüberwachung, Parkplatzbewirtschaftung oder Parken für Berechtigte. Egal, in welcher Branche Sie tätig sind. Wir finden die für Sie passende Lösung!

  • Ist das digitale Parkraummanagement von Avantpark nur für ebenerdige Parkplätze einsetzbar?

    Nein. Das digitale Parksystem von Avantpark kann auf jeder Art von Parkfläche eingesetzt werden - mehrstöckiges Parkhaus, unterirdische Tiefgarage, abgegrenzte Freifläche, …

  • Für welche Branchen ist das digitale Parkraummanagement von Avantpark einsetzbar?

    Die digitale "All-in-One" Lösung von Avantpark ist in allen Branchen anwendbar. Egal ob Supermarkt, Hotel, Fitnessstudio, Krankenhaus, Restaurant oder oder oder.

  • Wofür ist digitales Parkraummanagement einsetzbar?

    Die digitale Lösung von Avantpark ist für Parkraumüberwachung (Höchstparkdauer), Parkberechtigungen (z.B. Mitarbeiterparkplatz) und Parkraumbewirtschaftung (kostenpflichtiges Parken) einsetzbar. Alle drei Leistungen können auch kombiniert werden und enthalten die automatisierte Nachverfolgung von Parkverstößen (z.B. Falschparker, Fremdparker, Nicht-Zahler, ...)

  • Wie funktioniert Kennzeichenerfassung/ein digitales Parksystem?

    An allen Zufahrten zu einem Parkplatz werden Kennzeichen-Scanner installiert. Bei jeder Ein- und Ausfahrt erfassen diese bildlich das Kennzeichen eines Fahrzeugs inkl. Zeitstempel. Aus Ein- und Ausfahrtzeit wird dann die gesamte Parkdauer des Fahrzeugs berechnet. Das System gleicht diese mit den geltenden Parkplatz-Regeln automatisiert ab (Überschreitet die Parkdauer die Höchstparkdauer? Wurde (in korrekter Höhe) für das Parken bezahlt? Liegt für das Kennzeichen eine Parkberechtigung vor?). Wurde ein Parkverstoß identifiziert, wird der Halter automatisiert beim Kraftfahrtbundesamt abgefragt und eine Zahlungsaufforderung in unserem Namen verschickt.

  • Brauchen Autofahrer noch eine Parkscheibe oder einen Parkschein?

    Nein. Das digitale Parksystem von Avantpark mittels KFZ-Kennzeichenerfassung ermöglicht schrankenfreies und papierloses Zahlen. Ohne Parkschranken. Ohne Parktickets. Ohne Parkscheiben.

  • Wie erfolgt die Bezahlung von Parkvorgängen?

    Für das Parken auf von Avantpark betriebenen Parkplätzen kann auf zwei Arten bezahlt werden: am Automaten vor Ort oder per Parking-App. Das Bezahlen am Automaten ist in bar oder kontaktlos per EC-/Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay. Das Bezahlen per Parking-App erfolgt komplett kontaktlos und erspart Parkplatznutzern den Gang zum Parkautomaten. Bei beiden Varianten (Automat und App) geben Parkplatznutzer das Nummernschild ein und bekommen dann angezeigt, wie viel Parkentgelt zu zahlen ist.

  • Wie werden Autofahrer über die Kennzeichenerkennung informiert?

    An jeder Einfahrt zu einem Parkplatz wird über eine transparente Beschilderung deutlich darauf hingewiesen, dass der Parkplatz mittels Kennzeichenerfassung kontrolliert wird und dass im Falle eines Verstoßes gegen die ebenfalls aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen ein erhöhtes Nutzungsentgelt erhoben werden kann.​ Wir achten darauf, unsere Schilder deutlich sichtbar und gut lesbar zu positionieren, noch VOR Einfahrt auf den Parklatz. So hat der Autofahrer noch die Möglichkeit, vor der Kennzeichenerfassung umzudrehen - ganz im Sinne des Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

  • Wie werden Parkberechtigungen ausgestellt?

    In unserem Avantpark-Kundenportal können über sog. Freischaltlisten Parkberechtigungen für Kennzeichen hinterlegt werden. Hier unterscheiden wir zwischen Dauer- und Kurzzeitparkern. Die Kennzeichen von Dauerparkern, wie bspw. Mitarbeiter, sind dauerhaft im System hinterlegt. Bei Kurzzeitparkern erfolgt die Freischaltung für einen bestimmten Zeitraum, z.B. zwei Stunden. Darunter fallen in der Regel Lieferanten, Handwerker, Kunden, Gäste, ... . Die Freischaltung von Kurzzeitparkern kann auf verschiedene Arten erfolgen: manuell, über ein Tablett oder per QR Code. Bei der Verwaltung Ihrer Freischaltlisten unterstützt Sie Ihr persönlicher Ansprechpartner.

  • Wie werden Parkverstöße geahndet?

    Bei Avantpark legen wir viel Wert auf eine faire, kulante und transparente Nachverfolgung. Bevor wir eine Zahlungsaufforderung verschicken, durchläuft jeder Fall ein mehrstufiges Prüfverfahren. So stellen wir sicher, dass wir nur tatsächliche Parkverstöße nachverfolgen. Sobald ein Parkverstoß identifiziert wurde, fragen wir die Halterdaten beim Kraftfahrtbundesamt ab und verschicken eine Zahlungsaufforderung in unserem Namen. So bleiben Ihr Unternehmen, Ihre Marke und Ihr Ruf geschützt.

  • Kann ich als Parkplatzbesitzer bereits verschickte Zahlungsaufforderungen für Parkverstöße stornieren?

    Ja, gemeinsam definieren wir einen passenden Rahmen.

  • Kann ich die geltenden Parkplatz-Regeln (Parktarife, Höchstparkdauer, …) über die Zeit ändern?

    Natürlich. Gemeinsam schauen wir uns regelmäßig die im System hinterlegten Parameter an und prüfen diese auf Ihre Wirksamkeit. Sollten wir gemeinsam feststellen, dass eine Anpassung notwendig ist, leiten wir diese umgehend ein.

  • Wie viel Einfluss habe ich über die Verwaltung und Kontrolle meines Parkplatzes, wenn ich Avantpark beauftrage?

    Sie behalten natürlich die volle Kontrolle - immer. Die digitale Lösung und der damit einhergehende Service von Avantpark sollen Sie beim Parkraummanagement unterstützen und Ihnen den Aufwand abnehmen. Gemeinsam wollen wir eine optimale Verwaltung Ihres Parkplatzes sicherstellen.

  • Wird WLAN / LAN benötigt?

    Nein. Unser digitales Parksystem ist mit SIM-Karten deutscher Telekommunikations-Anbieter ausgestattet. Alternativ kann eine sich vor-Ort befindliche LAN-Verbindung selbstverständlich auch genutzt werden.

  • Was ist für eine Installation der Technologie auf meinem Parkplatz nötig?

    Nicht viel. An jedem Installationspunkt eines Scanners und Automaten müssen 5 Meter Kabellänge zur freien Verfügung stehen. Für jeden Automaten muss bei unebenem Untergrund ein entsprechendes Fundament gegossen werden.

  • Wo positioniert Avantpark die Kennzeichen-Scanner?

    In der Nähe von den Zufahrten. Je nach Standort und vorhandenen Gegebenheiten installieren wir unsere Kennzeichen-Scanner an Hausfassaden, dem Dach, Laternenmasten oder Ähnlichem. Steht noch nichts passendes zur Verfügung, installieren wir zusätzlich und an der passenden Stelle einen Masten.

  • Wem gehört die Hardware?

    Mit dem Service bzw. der digitalen "All-in-One" Lösung von Avantpark haben Sie keine Investitionskosten. Dafür bleiben wir Eigentümer der Hardware. Das hat den Vorteil, dass Sie sich nicht um Wartung, Austausch und Reparatur kümmern müssen.

  • Wer übernimmt die Planung und Installation?

    Das übernehmen natürlich wir. Unsere Experten kümmern sich um den gesamten Prozess, von der Planung über die Installation bis hin zur Inbetriebnahme. Auch danach steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

  • Wie lange dauert eine Installation der Technologie auf meinem Parkplatz?

    Das kommt ganz auf die Größe der Parkfläche sowie die Anzahl an Zufahrten und Parkautomaten an. In der Regel dauert die komplette Installation unserer Technologie auf einer Parkfläche nicht länger als 1 bis 2 Tage.

  • Was kosten die Installation und der Service von Avantpark?

    In den meisten Fällen ist unser digitales Parksystem und die Installation für unsere Kunden komplett kostenfrei. Wir übernehmen die Kosten für Hardware und Installation. So bleiben wir Eigentümer und sind damit für Wartung, Austausch und Reparatur zuständig. Ihr Risiko ist damit sehr gering.

  • Erhebt Avantpark eine monatliche Lizenzgebühr?

    Im Gegensatz zu anderen Wettbewerbern sieht Avantpark im Allgemeinen von einer monatlichen Lizenzgebühr ab. Wir arbeiten mit Umsatzbeteiligungen, heißt: Nur wenn Sie Geld verdienen, verdienen wir etwas. Das reduziert Ihr Risiko enorm.

  • Ich möchte meinen Parkplatz zusammen mit Avantpark gebührenpflichtig machen. Wer bekommt die Einnahmen?

    Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und muss im Einzelfall geprüft werden. Was wir jedoch jetzt schon sagen können: Der größte Teil der Einnahmen geht selbstverständlich an Sie als Parkraumbesitzer.

  • Funktioniert das System auch bei Regen oder Schnee?

    Ja, unsere Kennzeichen-Scanner (und Parkautomaten) sind vor Witterung, enormer Hitze und auch starker Kälte geschützt.

  • Welchen Einfluss haben Sonneneinstrahlung oder Scheinwerferlicht?

    Durch technische Vorrichtungen und Software-Einstellungen können wir den Einfluss von Sonneneinstrahlung und Scheinwerferlicht maximal reduzieren, sodass beides keine Rolle spielt.

  • Müssen Autofahrer bei der Ein- und Ausfahrt abbremsen?

    Nein, Autofahrer müssen sich nur an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Aus Sicherheitsgründen und wegen Personenverkehr empfehlen wir aber je nach Zufahrtssituation die zusätzliche Installation von Temposchwellen. Diese stellt auch Avantpark zur Verfügung.

  • Werden auch ausländische Kennzeichen erkannt?

    Ja, auch diese werden erkannt.

  • Ist die Kennzeichenerfassung in Deutschland erlaubt?

    Ja. Zwischen dem Fahrzeugführer und dem Parkplatzbetreiber kommt ein Nutzungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande und bildet eine rechtliche Grundlage für die Kennzeichenerfassung (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Das Angebot ist die Bereitstellung des Parkplatzes ("Realofferte"). Die Annahme erfolgt konkludent durch Einfahrt und Abstellen des Fahrzeugs zu den ausgeschilderten Vertrags- und Einstellbedingungen (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14). Basierend auf diesem Vertragsverhältnis ist die Kennzeichenerfassung in Deutschland rechtskonform.

  • Welchem Zweck dient die Kennzeichenerfassung durch Avantpark?

    Die Kennzeichenerfassung und Verarbeitung der Daten erfolgt zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung (insbesondere der Abgleich auf hinterlegte Parkberechtigungen, Abwicklung des Parkvorgangs und Abrechnung des Parkentgelts), sowie zur Verfolgung von Verstößen gegen die ausgehängten Vertrags- und Einstellbedingungen der privaten Parkeinrichtung (insbesondere Geltendmachung von Zahlungs-, Schadensersatz, Besitzschutz und Unterlassungsansprüchen).​

  • Muss die Kennzeichenerfassung bei der jeweiligen Datenschutzbehörde gemeldet werden?

    Nein, die Kennzeichenerfassung muss nicht bei der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden.

  • Werden Bilder von Personen verarbeitet?

    Nein, die Nachverfolgung beschränkt sich ausschließlich auf den Kennzeichenbereich des Fahrzeugs.

  • Erfolgt eine dauerhafte Videoaufzeichnung?

    Die Kennzeichen der Fahrzeuge werden lediglich bildlich erfasst.

  • Welche Daten werden erfasst, gespeichert und verarbeitet?

    Die von Avantpark gespeicherten personenbezogenen Daten umfassen die Kategorien Kunden-, Erfassungs- und finanz(ielle) Daten. Die genauen Arten der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sind:​
    - Für den Fall des Verstoßes gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen der privaten Parkeinrichtung: Vollständiger Namen (Vor- und Nachnamen)
    - Für den Fall des Verstoßes gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen der privaten Parkeinrichtung: Wohnanschrift laut Kraftfahrtbundesamt​
    - Das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs​
    - Bildmaterial über den Parkverstoß (Ein- und Ausfahren auf dem Parkbereich) mit Datumsangaben​
    ​- Bei Transaktionen: Zahlungsinformationen inkl. Kennzeichen, Datum und Uhrzeit​

  • In welchem Land werden die Daten gespeichert und verarbeitet?

    Die von Avantpark erfassten Daten werden in Deutschland gespeichert und verarbeitet.

  • Woher hat Avantpark die personenbezogenen Daten?

    An den Zufahrten zur Parkeinrichtung werden die Kfz-Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge automatisiert unter Zuhilfenahme von EDV-Software datenschutzkonform erhoben.​ Sollte das jeweilige Parkentgelt durch Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleisters beglichen werden, erheben wir auch die uns von dem Zahlungsdienstleister übermittelten Daten und speichern diese, soweit gesetzlich vorgeschrieben.​ Bei Verstößen gegen die Regelungen der aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen ermitteln wir die Halter der Kraftfahrzeuge beim Kraftfahrtbundesamt, wozu wir nach §39a StVG befugt sind.

  • Wie lange werden personenbezogene Daten bei Avantpark gespeichert?

    Alle von Avantpark erhobenen, personenbezogenen Daten werden maximal für die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gespeichert und spätestens mit Ablauf der Fristen datenschutzkonform gelöscht.​ Automatisiert erfasste Daten werden unverzüglich nach Ausfahrt aus der Parkeinrichtung wieder automatisiert gelöscht, sofern nicht ein konkreter Grund für eine längere Speicherdauer besteht, z. B. aufgrund eines Verstoßes gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen. Sofern ein berechtigter Grund für die längere Speicherung besteht, erfolgt die Löschung der Daten mit Ablauf der gesetzlichen Fristen, die Erforderlichkeit der Speicherung der Daten wird dabei regelmäßig überprüft; für den Fall einer gesetzlichen Archivierungspflicht erfolgt die Löschung nach deren Ablauf, sofern kein konkreter rechtlicher Grund für die weitere Speicherung besteht.​

  • Was passiert mit den erfassten Kennzeichen, wenn kein Parkverstoß stattgefunden hat?

    Hat kein Parkverstoß stattgefunden, werden die erfassten Kennzeichen unverzüglich, innerhalb der laut DSGVO vorgeschriebenen Fristen gelöscht.

  • Was passiert mit den Daten, wenn die ausstehende Zahlungsaufforderung beglichen wurde?

    Die Bilddaten werden bereits direkt nach Bezahlung gelöscht. Die Transaktionsdaten werden nach den vorgeschriebenen buchhalterischen und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.